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Gefängnisverzeichnis

Österreich Gefängnisse und Justizvollzugsanstalten

Österreich: 46 Einrichtungen · 8 Bundesländer.

Gefängnisse und Justizvollzugsanstalten – Österreich

Diese Seite bündelt 46 Einrichtungen (Österreich), verteilt auf 8 Bundesländer und 34 Orte, damit Sie jedes Gefängnis und jede Haftanstalt nach Region und Gemeinde finden. Die meisten Einrichtungen gibt es in: Niederösterreich, Wien, Oberösterreich.

Österreich: Der Strafvollzug liegt in der Verantwortung von dem Bundesministerium für Justiz mit der Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen. Im Verzeichnis enthaltene Einrichtungsarten (Österreich): Gefängnisse und Justizvollzugsanstalten (42), Jugendstrafanstalten (3), Untersuchungshaft und lokale Haftanstalten (1).

So finden Sie ein Gefängnis (Österreich): Wählen Sie eine Region und anschließend eine Gemeinde. Jeder Steckbrief enthält, soweit vorhanden, Adresse, Telefon, offizielle Website, Kapazität und Zeiten der Einrichtung. Bevor Sie einen Besuch oder ein Anliegen planen, bestätigen Sie die Angaben stets bei der zuständigen Justizvollzugsbehörde.

Kärnten

2 Einrichtungen · 2 Orte

Niederösterreich

17 Einrichtungen · 15 Orte

Oberösterreich

7 Einrichtungen · 7 Orte

Salzburg

2 Einrichtungen · 2 Orte

Steiermark

6 Einrichtungen · 4 Orte

Tirol

2 Einrichtungen · 1 Ort

Vorarlberg

2 Einrichtungen · 2 Orte

Wien

8 Einrichtungen · 1 Ort

Häufige Fragen zu Gefängnissen (Österreich)

Wie viele Gefängnisse und Justizvollzugsanstalten enthält dieses Verzeichnis (Österreich)?

Das Verzeichnis enthält 46 Einrichtungen (Österreich), verteilt auf 8 Bundesländer und 34 Orte. Die Daten stammen von OpenStreetMap und enthalten möglicherweise nicht jede Einrichtung.

Wie finde ich ein Gefängnis nach Ort (Österreich)?

Öffnen Sie die Regionenliste, wählen Sie die Region und dann die Gemeinde. Dort sehen Sie die Steckbriefe mit Adresse und Kontaktdaten jeder Einrichtung.

Wer ist für den Strafvollzug zuständig (Österreich)?

Österreich: Der Strafvollzug liegt in der Verantwortung von dem Bundesministerium für Justiz mit der Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen. Bestätigen Sie Besuchszeiten und Voraussetzungen immer direkt bei der Einrichtung.

Häufige Fragen (Österreich)